AGB

AGB für die Vermietung der Ferienhaus/-wohnungen

1. Buchung/Buchungsbestätigung

Buchungswünsche geben Sie bitte über die Buchungsanfrage ein oder rufen sie uns an.
Können wir Ihnen das/die gewünschte Ferienhaus/-wohnung in dem gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung der gebuchten Ferienhaus/-wohnung sowie die Rechnung.
Die Reservierung für das/die Ferienhaus/-wohnung ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Anzahlung (siehe §2) rechtskräftig.

2. Mietpreis und Nebenkosten

Im vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z. B. Strom, Heizung, Wasser) enthalten.
Haben die Vertragsparteien Zusatzleistungen (z. B. Waschmaschine, Trockner, Sauna) vereinbart, deren Inanspruchnahme dem Mieter freigestellt ist, sind diese Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.

3. Zahlungsbedingungen

Die Anzahlung in Höhe von 20% der Gesamtsumme ist sofort nach Eingang der Buchungsbestätigung spätestens innerhalb einer  Woche auf unser Konto zu überweisen.
• Die Restzahlung ist bis spätestens 14 Tage vor Anreise fällig.
• Bei kurzfristigen Buchungen sofort nach Rechnungserhalt.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen.
Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Mieter Mahnkosten in Höhe von 15 Euro an uns zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Mieter.
Kosten der Zahlung, insbesondere bei Überweisung aus dem Ausland, trägt ebenfalls der Mieter.
Alle Banküberweisungsgebühren sind vollständig vom Mieter zu tragen, d.h. unserem Bankkonto ist der volle Rechnungsbetrag spesenfrei gutzuschreiben. Wir akzeptieren ausschließlich Zahlungen per Überweisung oder nach Absprache Bargeldzahlungen, keine Schecks.

4. An- und Abreise

Am Anreisetag stehen das/die Ferienhaus/-wohnungen ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 18:00 Uhr erfolgen, muss dies vorher telefonisch abgesprochen werden.
Die Schlüsselübergabe erfolgt jeweils in dem/der Ferienhaus/-wohnung.
Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn das/die Ferienhaus/-wohnung ausnahmsweise nicht pünktlich um 16:00 Uhr bezogen werden kann.
Am Abreisetag ist das/die Ferienhaus/-wohnungen bis 11:00 Uhr zu räumen.
Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen.
• Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen.
• Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen.
• Der Mülleimer zu entleeren.
• Der Kühlschrank auszuräumen.
• Betten abzuziehen.

5. Ferienhaus/-wohnung

Das/die Ferienhaus/-wohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am/an der Ferienhaus/-wohnung und dem Inventar, z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar.
• Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel (Schließanlage).
Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienhaus/-wohnung vorgesehen.
• Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden/Mitarbeiter.
Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.
Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, des/der Ferienhauses/-wohnung oder des Gebäudes sowie der zu dem/der Ferienhaus/-wohnung oder Gebäuden gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden sind.
In dem/der Ferienhaus/-wohnung entstehende Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter bzw. der Hausdame anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toiletten dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworden oder -gegossen werden.
Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten für die Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des/der Ferienhauses/-wohnung ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggfs. der Hausdame über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.

6. Kündigung durch den Vermieter

Bei vertragswidrigem Gebrauch des/der Ferienhauses/-wohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens oder sich ansonsten in einem solchem Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden.
In diesem Falle kann der Vermieter vom Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei, sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

8. Aufenthalt

Das/die Ferienhaus/-wohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte das/die Ferienhaus/-wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen, welches sich im Mietpreis bestimmt.
Der Mieter erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ferienwohnungs-vermietung Kuhn-Renken sowie der Hausordnung einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung.
Bei Verstößen gegen die AGB´s oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.

9. Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

9.1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN

Der Vermieter gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienhaus/-wohnung eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.
Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann.
Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

9.2. Zugangsdaten

Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

9.3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

9.4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
• das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
• keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
• die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
• keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
• das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung
nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter des/der Ferienhauses/-wohnung von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des/der Ferienhauses/-wohnung auf diesen Umstand hin.

10. Reiserücktritt

Ein notwendiger Rücktritt von der Reise muss schriftlich mitgeteilt werden. Bei Stornierung des/der Ferienhauses/-wohnung
• bis 60 Tage vor Anreise berechnen wir eine Stornogebühr von 20 % des Gesamtpreises. Im Falle des Rücktritts
• bis 40 Tage vor Anreise berechnen wir eine Stornogebühr von 50 % des Gesamtpreises.
• Danach stellen wir 80% des Gesamtpreises in Rechnung.
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter ein geringerer Schaden entstanden ist.
Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten.
Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.
Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen!

11. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des/der Ferienhauses/-wohnung und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536 a BGB
Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen.
Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z. B. Brand, Überschwemmung etc.) oder für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung.
Der Vermieter haftet nicht für auf oder um unser Grundstück gesichert oder ungesichert abgestellte Sportgeräte wie z. B. Fahrräder oder ähnliches!

12. Tierhaltung

Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden, da wir auch weiteren Gästen, die möglicherweise Allergiker sind, unser/unsere Ferienhaus/-wohnungen anbieten möchten.
Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter unbegrenzt für alle durch Tierhaltung entstandenen Schäden.
Entstandene zusätzliche Reinigungs-/Beseitigungskosten, die durch Tierhaare in Betten, Teppichen, Polstern und/oder die Nutzung des Rasens als Tiertoilette verursacht wurden, werden mit 150,00 € nachberechnet.

13. Schriftform

Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung.

14. Salvatorische Klausel

Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.

15. Allgemeines

Der Mieter erklärt sich mit der Verarbeitung seiner Daten einverstanden, soweit diese im Rahmen der Zweckbestimmung der Rechtsbeziehung liegt.

16. Hausordnung

Das Rauchen ist nur draußen auf dem Hof/Garten oder auf dem Balkon gestattet.
Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Nachbarn durch den entstanden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Rundfunk-, Fernseh- und Phongeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.

17. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung.
• Gerichtsstand: Amtsgericht Dülmen
Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

 

18.Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.